Die Funktionsperiode von 5 Jahren neigt sich dem Ende zu. So ist es unsere Pflicht gemäß §65 NÖ Feuerwehrgesetz, im Jänner 2016 die gesetzlich vorgeschriebenen Wahlen des Feuerwehrkommandanten und des Feuerwehrkommandantenstellvertreters durchzuführen.
Der NÖ Landesfeuerwehrverband übermittelt im Anhang den Leitfaden zur Durchführung der Wahlen im Jänner 2016 bei Freiwilligen Feuerwehren und Betriebsfeuerwehren sowie die Vorgangsweise zur Eintragung der Wahlen im FDISK zur weiteren Verwendung.
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