Ausbildungen sind wieder innerhalb der eigenen Feuerwehr ohne Einschränkungen erlaubt. Es gilt weiterhin die von der Bundesregierung verordnete FFP2-Maskenpflicht bzw. zwei Meter-Abstandsregel. Module werden mit besonderen Schutzmaßnahmen durchgeführt. Achtung besondere Vorschriften für Atemschutzträger nach COVID-19 Erkrankung. Kantinenbetrieb ist nach den aktuellen Vorgaben für die Gastronomie wieder erlaubt.

