COVID19 – Aktuelle Maßnahmen für die Feuerwehren aus dem NÖLFV
Die derzeitige Sicherheitslage in Zusammenhang mit dem Corona-Virus macht es erforderlich, nachfolgende Verhaltensregeln in jedem Fall ernst zu nehmen und diese auch einzuhalten. Alle angeordneten Maßnahmen innerhalb des NÖ Feuerwehrwesens zielen darauf ab, die Einsatzbereitschaft unserer Feuerwehren weiterhin aufrecht zu erhalten.
Der NÖ Landesfeuerwehrverband weist noch einmal mit Nachdruck darauf hin, dass bis auf Widerruf sämtliche Übungen, Schulungen, Bewerbstraining, Ausbildungsprüfungen und Zusammenkünfte im Feuerwehrhaus nicht gestattet sind. Ein einziges infiziertes Mitglied kann dazu führen, dass ein erheblicher Teil der Mitglieder unter Quarantäne gestellt werden muss. Das kann zu einem Totalausfall der Feuerwehr führen.
Ausgenommen sind lediglich Einsatzfahrten und unaufschiebbare, für den Einsatz notwendige Instandsetzungsmaßnahmen. Diese sind jedenfalls, mit geringstem Personalaufwand, unter den besonderen Voraussetzungen abzuarbeiten.
Speziell bei Einsätzen mit begründetem oder anzunehmenden Verdachtsfällen auf den Coronavirus, vor allem bei Türöffnungen, Aufzugbefreiungen oder bei Tragehilfen als Unterstützung für das Rote Kreuz ist anzuraten, nur mit dem einsatztaktisch zwingend erforderlichen Einsatzpersonal vorzugehen. Wenn taktisch vertretbar, ist bei diesen Einsätzen die Vorgangsweise des anwesenden Sanitätspersonals zu berücksichtigen. Auf jeden Fall sind bei derartigen Einsätzen das Helmvisier, Infektionsschutzhandschuhe zur verwenden. Allfällig kontaminierte Einsatzbekleidung ist direkt vor Ort sofort in geeignete Behältnissen abzulegen und einer entsprechenden Reinigung zuzuführen.
Aufgrund eines aktuellen Vorfalles möchten wir darauf hinweisen, dass feuerwehrfremde Tätigkeiten ebenso untersagt sind (Beistellung von Personal oder Gerät). Nachdem zuletzt auch Anfragen an Feuerwehren zur Notversorgung mit Medikamenten, Speisen oder Getränken für die Bevölkerung gestellt wurden, möchten wir klarstellen, dass die Feuerwehren per Gesetz lediglich für die „Notversorgung“ verantwortlich sind. Klassische „Daseinsversorgung“ fällt nicht in den ureigensten Aufgabenbereich der Feuerwehr.
Größtes Augenmerk ist in diesem Zusammenhang auf die eigene Hygiene zu legen. Oftmaliges Händewaschen, unterstützt durch Desinfektion, senkt die Ansteckungsgefahr um ein Vielfaches. Alle Maßnahmen, die in nächster Zukunft noch getroffen werden sollen, gelten bis auf Widerruf. Der Landesfeuerwehrverband wird bei aktuellen Entwicklungen die neuesten Informationen umgehend an die Feuerwehren weiterleiten.
Ein Grundbedarf an Desinfektionsmittel für die Feuerwehren ist durch den NÖLFV bereits in Zustellung (Stand 20.03.2020).
Plakate mit weiteren Details:
http://www.feuerwehren-hl.at/donwload-all/category/21-verschiedenes?download=90:covid-19-plakat1
http://www.feuerwehren-hl.at/donwload-all/category/21-verschiedenes?download=91:covid-19-plakat2
Weitere Maßnahmen aus dem NÖ LFV und dem Bezirksfeuerwehrkommando Hollabrunn
Um der zunehmenden Gefährdung entgegen zu wirken und die Einsatzbereitschaft der NÖ. Feuerwehren sicherzustellen wird ab sofort folgende Handlungsanweisung hinsichtlich der Alarmierung zu nicht zeitkritischen Einsätzen angeordnet:
- Bei Einsätzen, welche auf Grund der Meldung als nicht-zeitkritisch (keine unmittelbare Gefährdung für Menschen, Tiere oder lebensnotwendige Sachgüter) eingestuft werden können, ist von der vorgesehenen Alarmierung abzuweichen. Es sind in diesem Fall die Mitglieder des Feuerwehrkommandos, in hierarchischer Reihenfolge, telefonisch zu kontaktieren.
- Wenn ein Mitglied des Kommandos telefonisch erreicht wurde, ist mit diesem das weitere Vorgehen zu vereinbaren. Wenn möglich soll keine Gesamt-Alarmierung der Feuerwehr erfolgen, sondern vom Kommando die erforderlichen Einsatzkräfte telefonisch verständigt werden (oder eingeschränkte Blaulicht-SMS/Pager Gruppe).
- auf Anforderung des Kommando-Mitglieds hat die Alarmierung laut Alarmplan zu erfolgen
- Kann bei einmaligem Anrufversuch kein Telefonkontakt zum Feuerwehrkommando hergestellt werden, so ist ebenfalls die Alarmierung gemäß Alarmplan durchzuführen!
- Bei erhöhter Arbeitslast in der Landeswarnzentrale (hohes Anruf Aufkommen, Vielzahl an abzuarbeitenden oder zu betreuenden Einsätzen) kann vom oben beschriebenen Prozedere abgesehen werden und gleich eine Feuerwehr-Alarmierung gemäß Alarmplan durchgeführt werden.
- Eine technische Umsetzung von Sonder Alarmplänen und Gruppen Alarmierung können aus organisatorischen und technischen Gründen derzeit von der Landeswarnzentrale nicht umgesetzt werden. Die Feuerwehren werden wie bisher, mit den derzeit. gültigen Alarmplänen alarmiert.
- Jedes Feuerwehrkommando ist in seiner Führungsaufgabe nun gefordert, um seine Feuerwehr so zu organisieren dass mit einem Mindest -Aufwand an Einsatzkräften weiterhin Einsätze abgearbeitet werden können.
- Auf die Ressource der C-Einsatzfahrer ist besonders zu achten. Im Einsatzfall ist das Fahrzeug nicht mit einem weiteren C-Fahrer zu besetzen.
- Achtet auf die Verfügbarkeit des Feuerwehrkommandos und der eingeteilten Chargen, keine Doppelausfahrten von Führungspersonal und Schlüsselpersonal innerhalb der Feuerwehr.
- Bildet so weit wie möglich kleine Gruppen für spezifische Einsatzstichworte und Alarmstufen.
- Das Betreten des Feuerwehrhauses ist nur im Einsatz und für einsatzrelevante Instandhaltungsarbeiten gestattet.
- Übungen,Schulungen,Besprechungen, Wettkampftraining, usw. sind NICHT gestattet.
- Im Einsatzfall ist die erforderliche Mannschaft auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Beim Umziehen im Feuerwehrhaus sind entsprechende Abstände einzuhalten.
- Zum Schutz unserer geschätzten Feuerwehrreservisten sind diese bis auf weiteres nicht zum Einsatzbetrieb und Abwicklung der notwendigen Instandsetzungsarbeiten heranzuziehen.
- Nach jedem Einsatz ist die Innenreinigung des Fahrzeuges (Lenkrad, Griffe, Werkzeuge, …) mit Desinfektionsmittel durchzuführen.
- Im Einsatzfall ist bei Auftreten eines Coronafalles oder –verdachtsfalles umgehend die Landeswarnzentrale und das Bezirksfeuerwehrkommando Hollabrunn in Kenntnis zu setzen. Nach Beendigung des Einsatzes ist die Einsatzbekleidung bereits VOR ORT in einem Behältnis (z.B. Müllsack) zu entsorgen und einer entsprechenden Reinigung zuzuführen. Die betroffenen Einsatzkräfte dürfen in das Einsatzfahrzeug nicht mehr einsteigen und das Feuerwehrhaus nicht mehr betreten.
- Bei Auftreten eines Infektionsfalles oder Coronaverdachtsfalles bei einem Feuerwehrmitglied ist das zuständige Feuerwehrkommando unverzüglich zu verständigen. In der Folge ist das NÖ Landesfeuerwehrkommando (Dienstanweisung vom 13.3.2020) zu informieren.
- Aus gegebenen Anlass ist jegliches Verbreiten von unbestätigten Berichten auf diversen Kommunikationsmedien (WhatsApp, Facebook, …) durch die Feuerwehr zu unterlassen.


