In der letzten Landesfeuerwehrratssitzung wurde die Dienstanweisung (7.4.1) für die Kinderfeuerwehr beschlossen.
Die Kinderfeuerwehr umfasst Mitglieder vom vollendetem 8. Lebensjahr bis zum vollendetem 10. Lebensjahr. Die Kinderfeuerwehr ist organisatorisch ein Teil der Feuerwehrjugend, ist aber in einer eigenen Gruppe zu führen!
Die Kinder sollen an das Thema Feuerwehr altersgerecht und spielerisch herangeführt werden, wobei darauf zu achten ist, dass sie nicht überfordert werden. Deshalb gibt es auch keinerlei Wissentests oder Abzeichen.
In der Kinderfeuerwehr findet noch keinerlei feuerwehrtechnische Ausbildung statt. Primäres Ziel ist das Wecken des Interesses an der Mitgliedschaft in der Feuerwehrjugend bzw. der Feuerwehr.
Die Bekleidung der Kinderfeuerwehr setzt sich aus einem roten T-Shirt und einer roten Schirmmütze zusammen. Weitere Bekleidungsteile sind nicht vorgesehen.
Wie schon öfters betont, ist die Gründung einer Kinderfeuerwehr absolut freiwillig.
Bei Fragen steht auch Bezirkssachbearbeiter Sandra Grafenender zur Verfügung.
Dienstanweisungen 7.4.1 ist bereits online: https://www.noe122.at/dienstanweisungen/7-4-1-kinderfeuerwehr.pdf

