Dienstbekleidung Grün

Nach 20 Jahren Übergangsbestimmung – Nur noch 2 Jahre Dienst- bzw. Einsatzbekleidung „Grün“

Im Landesfeuerwehrrat am x.x.20xx wurde beschlossen, dass die Dienst- bzw. Einsatzbekleidung „Grün“ sowie das Barett ab dem 01. Jänner 2021 bei offiziellen Veranstaltungen des NÖ Landesfeuerwehrverbandes nicht mehr verwendet werden darf. 

Dies betrifft somit sämtliche Veranstaltungen, Ausbildungen, Bewerbe und alle andere Anlässe des NÖ Landesfeuerwehrverbandes.

In den NÖ Landesfeuerwehrverband sind auch sämtliche Bezirksfeuerwehrkommanden, Abschnittsfeuerwehrkommanden und Unterabschnittskommanden des Landes NÖ eingegliedert und sind somit ist das Tragen der Dienst- bzw. Einsatzbekleidung „Grün“ auch im Rahmen von Veranstaltungen dieser Organisationen ab dem 01. Jänner 2021 nicht mehr erlaubt. 

Die Verwendung der Dienst- bzw. Einsatzbekleidung „Grün“ innerhalb der eigenen Feuerwehr ist von dieser Regelung nicht betroffen. 

Nach oben scrollen