Hochwasserschäden an Wohngebäuden von Feuerwehrmitgliedern

Der NÖLFV bietet laut Dienstanweisung 2.2.2 Hilfe für unverschuldet in Not geratene Feuerwehrmitglieder eine Unterstützung an. Der Landesfeuerwehrrat erweiterte die Unterstützung auch auf Fahrzeuge. Details über bfkdo@feuerwehren-hl.at.

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