Die Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn erlässt nachstehende Verordnung zum Schutze der Waldbestände im Verwaltungsbezirk Hollabrunn.
In den Waldgebieten des politischen Bezirkes Hollabrunn sowie in deren Gefährdungsbereichen sind jegliches Feuer entzünden und Rauchen verboten.
Details hier:
http://www.feuerwehren-hl.at/donwload-all/category/21-verschiedenes?download=92:waldbrandverordnung-2020
