Im letzten Landesfeuerwehrrat konnten einige Verbesserungen hinsichtlich der Atemschutztauglichkeitsuntersuchung erreicht werden. Auch der Förderkatalog wurde um Wärmebildkameras ergänzt.
Der Landesfeuerwehrrat hat einstimmig die Aufnahme von Wärmebildkameras in die Förderungsrichtlinie beschlossen. Ebenfalls wird eine Ausbildungsunterlage erstellt und das Ausbildungsmodul „Wärmebildkamera“ (BD80) wird in Zukunft verstärkt angeboten.
Im NÖ Landtag erfolgte der Beschluss zur Umbenennung der „NÖ Landes-Feuerwehrschule“ in „NÖ Feuerwehr- und Sicherheitszentrum“. In Zukunft wird dem NÖ Landesfeuerwehrverband auch mehr Kompetenz bei der Gestaltung der Ausbildungsmodule übertragen. Mehr Informationen dazu im nächsten Brand Aus
Im Bereich der Atemschutztauglichkeitsuntersuchung (Dienstanweisung 1.5.3) konnten wir die Untersuchungsintervalle verschieben. Es gilt für alle alle Atemschutzgeräteträger im Alter von 40. bis 54. (früher nur 40. bis 50) das Untersuchungsintervall von 3 Jahren für die Vorsorgeuntersuchung. Für die Schutzanzugtauglichkeit gelten nun die Untersuchungsintervalle der normalen Atemschutztauglichkeitsuntersuchung in allen Alterskategorien. Die Atemschutz-Erstuntersuchung ist nun auch 18 Monate (statt 12 Monate) gültig.
Ich würde mich sehr freuen, wenn ich viele Gruppen beim Abschnittsfeuerwehrleistungsbewerb am 22. Juni 2019 in Thern begrüßen dürfte. Ich wünsche Euch schon jetzt viel Spaß bei den Übungen aber vor allem eine verletzungsfreie Vorbereitungszeit.
Euer Bezirksfeuerwehrkommandant Alois Zaussinger
