Vorinformation „Heißausbildung Stufe 4“ – Video Online!
Seitens des NÖ Landesfeuerwehrverbandes wurde auch für 2018 die Bereitstellung einer mobilen gasbefeuerten Heißausbildungsanlage organisiert.
Ziele dieser Ausbildung sind unter anderem:
* Richtiges Einschätzen von Temperaturen
* Richtiger Einsatz der Strahlrohre
* Richtiges Öffnen von Türen
* Richtiges Vornehmen von Schlauchleitungen (Schlauchmanagement)
* Arbeiten im Trupp (Kommunikation,…)
* Richtiger Umgang mit der Wärmebildkamera
Termin: 09. bis 12. Oktober 2018 (mehrere Durchgänge zwischen 16 und 22 Uhr)
Ort: FF Hollabrunn, Josef Weislein-Straße 19, 2022 Hollabrunn
Alternativ zu dem für die Feuerwehren des Bezirks Hollabrunn vorgesehenen Terminen (9. -12.10.2018) gibt es den 13. und 14.10.2018 ebenfalls in Hollabrunn bzw. besteht ab dem
heurigen Jahr auch die Möglichkeit an anderen Standorten die Heißausbildung zu absolvieren. Hier würde sich die Woche von 29. Oktober bis 4. November 2018 mit Standort Stockerau
anbieten. Die weiteren Standorte und Termine wurden bereits in BrandAus veröffentlicht.
Die Kursanmeldung kann ab sofort in gewohnter Art per FDISK („Heißausbildung in gasbefeuerter Übungsanlage-externe Anbieter“) erfolgen.
Der angemeldete Teilnehmer wird erst nach erfolgter Überweisung der Teilnahmegebühr auf die Teilnehmerliste gesetzt und hat erst zu diesem Zeitpunkt einen Fixplatz bei der Heißausbildung.
Anmeldeschluß ist der 19. September 2018.
Eine genaue Einteilung erfolgt nach Anmeldeschluss mit einer entsprechenden Information an die teilnehmenden Feuerwehren.
Die erstmalige Teilnahme wird seitens des NÖ Landesfeuerwehrverbandes mit 50% der Teilnahmegebühr (€ 40,-) subventioniert. Daher ist bis spätestens zum Anmeldeschluss entweder der volle Betrag (€ 40,-) oder für jene die an dieser Aktion erstmalig teilnehmen € 20,- auf das Konto des Bezirksfeuerwehrkommandos Hollabrunn zu überweisen.
Bei Nicht-Erscheinen wird der volle Kursbeitrag (€ 40,-) eingehoben.
Die angebotene Ausbildung entspricht den Anforderungen „Stufe 4“ der Atemschutzausbildung Niederösterreich. Daher ist es zwingend erforderlich, dass die „Stufe 3“ der AS-Ausbildung innerhalb der Feuerwehr bereits absolviert, bzw. in FDISK erfasst wurde. (Kategorie „Ausbildung“)
Teilnahmevoraussetzungen:
* Modul „Atemschutzgeräteträger“ (AT)
* „Stufe 3“ der Atemschutzausbildung, erweiterte Ausbildung in der Feuerwehr (Eintragung in FDISK in der Rubrik „Ausbildung“
* Gültige Atemschutz-Tauglichkeitsuntersuchung
* Unterzeichnete Sicherheitsbelehrung (vor Ort)
Bekleidung/Ausrüstung:
* Einsatzbekleidung für den Brandeinsatz gem. DA des NÖ LFV 3.6.2 i.d.j.g.F.
* Pressluftatmer inkl. Vollmaske
* Beleuchtungsgerät
* Feuerwehraxt bzw. gleichwertiges Brech- und Trennwerkzeug
Weiterführend wird noch darauf hingewiesen, dass die Absolvierung der Atemschutzausbildung Stufe 4 eine der Voraussetzungen zur Teilnahme an der Ausbildungsprüfung Atemschutz in der Stufe Gold ist.
Das Bezirksfeuerwehrkommando Hollabrunn ersucht um zahlreiche Teilnahme an dieser Ausbildung für unsere Atemschutzgeräteträger und möchte auf das Video zu dieser Ausbildung
hinweisen: https://www.youtube.com/watch?v=wGlWJmEj-O4
