Wir wünschen Euch viel Erfolg bei den kommenden Kuppelcups und Feuerwehrleistungsbewerben. Wir wünschen eine unfallfreie Bewerbssaison, alle mögen das Bewerbsziel erreichen und die persönlichen Bestzeiten sollen unterboten werden…..
Abschnittsfeuerwehrleistungsbewerbe in Untermarkersdorf: 23. Juni 2018
Landesfeuerwehrleistungsbewerbe in Gastern: 29.06. – 01.07.2018
Bitte bedenkt die aktuellen Dienstanweisungen zur korrekten Adjustierung bei den Feuerwehrleistungsbewerben und Kuppelcups (und vergleichbare Veranstaltungen).
Auszug Dienstanweisung 5.7.5:
Bewerbsgruppen, welche an derartigen Veranstaltungen aktiv teilnehmen, müssen entsprechend den Bestimmungen für den Bewerb um das Feuerwehrleistungsabzeichen in Bronze und Silber (Heft 11 ÖBFV Punkt 2.5 i.d.g.F.) bekleidet sein.
Ein Antreten einer Gruppe einer Feuerwehr in Trainingsanzug oder Sportbekleidung ist nicht gestattet.
Auszug Feuerwehrleistungsabzeichen in Bronze und Silber – Heft 11 ÖBFV Punkt 2.5
Die Bewerber treten in folgender Adjustierung an:
* Einsatzbekleidung (bzw. Dienstbekleidung).
* Feuerwehrhelm.
* Feuerwehrgurt (ÖNORM F 4030).
* Dunkelfarbiges, den Knöchel zur Gänze umschließendes Schuhwerk aus Leder oder Kunststoff. Dorne, Stollen oder Metallstifte auf den Sohlen sind nicht gestattet. Helle Streifen sind erlaubt.
* Einsatzhandschuhe können von der Gruppe einheitlich getragen werden.
Von allen neun Bewerbern ist die vorgeschriebene Ausrüstung einschließlich Feuerwehrsicherheitsgurt zu tragen. Ein Aufkrempeln der Ärmel oder Beine der Einsatz- bzw. Dienstbekleidung ist nicht gestattet. Bewerbsgruppen, welche nicht vorschriftsmäßig gekleidet und ausgerüstet sind, dürfen nicht antreten.
