Die Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn erlässt daher nachstehende Verordnung zum Schutze der Waldbestände im Verwaltungsbezirk Hollabrunn:
In den Waldgebieten des politischen Bezirkes Hollabrunn sowie in deren Gefährdungsbereichen sind jegliches Feuer entzünden und Rauchen verboten.

