Waldbrandverordnung 2019

Die Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn erlässt daher nachstehende Verordnung zum Schutze der Waldbestände im Verwaltungsbezirk Hollabrunn:

In den Waldgebieten des politischen Bezirkes Hollabrunn sowie in deren Gefährdungsbereichen sind jegliches Feuer entzünden und Rauchen verboten.

 

 

 

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