Das Bezirksfeuerwehrkommando Hollabrunn übermittelt hiermit eine Vorinformation zur Spendenabsetzbarkeit ab 2017.
Was ist neu?
Ab 2017 muss die Feuerwehr alle erhaltenen Spenden dem Finanzamt elektronisch über Finanz-Online melden. Diese Meldung erfolgt daher erstmalig im Jänner 2018 und beinhaltet alle Spenden (Gesamtsumme pro Spender) für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2017.
Ausnahme: Der Spender wünscht dies ausdrücklich nicht.
Maßnahmen, die ab 1.1.2017, also sofort zu setzen sind:
Die Feuerwehr führt daher ab dem 1.1.2017 Aufzeichnungen aus denen die Daten für die elektronische Übermittlung, jeweils für das gesamte Kalenderjahr, hervorgehen.
Dies sind insbesondere:
- Vor- und Zuname des Spenders
- Geburtsdatum des Spenders
- Betrag / Summe der jährlichen Spenden pro Spender (Summe bei mehreren Spenden)
Wie geht es weiter?
Es ist gesetzlich vorgesehen, dass die Datenübermittlung nur im Wege von Finanz-Online (elektronische Übermittlung) zu erfolgen hat.
Für die Feuerwehr erfolgt die Zulassung zur Dateneingabe ohne Antrag – d.h. dazu ist keinerlei Veranlassung nötig.
Die Feuerwehren haben im Moment keinen weiteren Handlungsbedarf außer den oben genannten Maßnahmen.
Sobald nähere Informationen über die elektronische Übermittlung vorliegen, werden wir weitergehend informieren.
Hinweis: Zur Erfassung des Geburtsdatums werden die meisten Telebanking-Plattformen im Moment umgestellt. Gedruckte Zahlscheine (mit Geburtsdatum) sollten ebenfalls bald verfügbar sein, bitte bei Ihrer Bank anfragen.
Informationen für Privatpersonen über die neuen Regelungen für allgemeine Spenden:
https://www.bmf.gv.at/kampagnen/spendenservice.html
Detaillierte Fachinformationen:
https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/einkommensteuer/FAQ-automatische-Datenuebermittlung-SA.html
