Heereslenkberechtigung Feuerwehrmitglieder

Das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport weißt in einer Information (GZ S93782/15-Qu/2016 (1)) vom 7. Dezember 2016 explizit auf die Möglichkeit des Erwerbs einer Heereslenkberechtigung der Klasse C im Rahmen des Grundwehrdienstes hin, welche in weiterer Folge ohne nennenswerten Aufwand in eine entsprechende „zivile“ Lenkberechtigung umgeschrieben werden kann.
 
Nähere Informationen dazu entnehmen sie bitte dem beiliegenden Schreiben des Bundesministeriums.

Heereslenkberechtigungen Feuerwehrmitglieder

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