Der NÖLFV bietet laut Dienstanweisung 2.2.2 Hilfe für unverschuldet in Not geratene Feuerwehrmitglieder eine Unterstützung an. Der Landesfeuerwehrrat erweiterte die Unterstützung auch auf Fahrzeuge. Details über bfkdo@feuerwehren-hl.at.
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