Intern: Teilnahme an Wasserwehrleistungsbewerben außerhalb des Bundeslandes

Für die Teilnahme an Wasserwehrleistungsbewerben außerhalb des Bundeslandes gilt die Dienstanweisung 5.3.4 TEILNAHME AN WASSERWEHRLEISTUNGSBEWERBEN AUßERHALB DES BUNDESLANDES. Diese schreibt eine Antretegenehmigung des NÖ Landesfeuerwehrkommandant vor.

Mit den Bewerbsleitern der Landesfeuerwehrverbände Oberösterreich und Steiermark wurde 2010 folgende Vorgangsweise verbindlich vereinbart:
1. Ansuchen der Feuerwehr gemäß DA 5.3.4
2. Jene Feuerwehrmitglieder, die eine Antretegenehmigung des NÖ Landesfeuerwehrkommandanten erhalten, werden in Listen im LOGIN-Bereich der Homepage des NÖ LFV unter Fachbereiche Wasserdienst im Ordner Antretegenehmigungen angeführt.
3. Für folgende Funktionen ist eine Zugangsberechtigung für diesen LOGIN-BEREICH eingerichtet:
BFKDT (Bezirksfeuerwehrkommandant)
AFKDT (Abschnittsfeuerwehrkommandant)
FKDT (Feuerwehrkommandant)
BSBWD (Bezirkssachbearbeiter Wasserdienst)
ASBWD (Abschnittssachbearbeiter Wasserdienst)
SBWD (Sachbearbeiter Wasserdienst)
4. Es gelten folgende Termine:
Anmeldeschluss für 40. OÖ WDLA Gold in Linz, OÖLFWS, ist am MO 6. Mai 2013
Anmeldeschluss für 52. OÖ WDLA BR+SI in St. Radegund, Ortschaft Ettenau (Salzach) ist am MO 6. Mai 2013
Anmeldeschluss für 15. Steir. WDLA Gold in Fürstenfeld (Feistritz) ist am FR 2. August 2013
Anmeldeschluss für 17. Steir. WDLA BR+SI in Fürstenfeld (Feistritz) ist am FR 2. August 2013
5. Die Gesamtliste der einzelnen Bewerbe wird jeweils am Tag nach dem Anmeldeschluss dem LFV Oberösterreich und LFV Steiermark vom NÖ Landesfeuerwehrkommando übermittelt. Nach dem Anmeldeschluss werden keine Antretegenehmigungen mehr erteilt.
6. Jene Feuerwehrmitglieder, die die Voraussetzungen der DA 5.3.4 nicht erfüllen, erhalten KEINE Antretegenehmigung des NÖ Landesfeuerwehrkommandanten (Listen ebenfalls im LOGIN-Bereich der Homepage des NÖ LFV unter Fachbereiche Wasserdienst im Ordner Keine Antretegenehmigungen).
7. Diese Regelung gilt nach der Genehmigung im Jahr 2010 durch den Herrn Landesfeuerwehrkommandanten unverändert auch im Jahr 2013.

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Quelle: NÖ LFV

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