Waldbrandverordnung 2012

Laut Verordnung ist in den Waldgebieten des politischen Bezirkes Hollabrunn sowie in deren Gefährungsbereichen jedgliches Feuerentzünden und Rauchen verboten.

Siehe Anhang.

pdf_icon Waldbrandverordnung

Quelle: Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn

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