Laut Verordnung ist in den Waldgebieten des politischen Bezirkes Hollabrunn sowie in deren Gefährungsbereichen jedgliches Feuerentzünden und Rauchen verboten.
Siehe Anhang.
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Waldbrandverordnung |
Quelle: Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn
Laut Verordnung ist in den Waldgebieten des politischen Bezirkes Hollabrunn sowie in deren Gefährungsbereichen jedgliches Feuerentzünden und Rauchen verboten.
Siehe Anhang.
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Waldbrandverordnung |
Quelle: Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn