Internes: Entschädigung für Katastropeneinsatz im August 2010

Anbei die Entschädigungsrichtlinie für die Einsätze der Feuerwehren beim Hochwasser August 2010 entlang der Pulkau (Einsatzgebiete: Zellerndorf, Hadres, Untermarkersdorf, Obritz, Alberndorf). Einreichfrist ist der 10. September 2010!

Für jedes Fahrzeug, Gerät und jeden Ausrüstungsgegenstand sind je ein eigenes Antragsformblatt zu verwenden.
Die Anträge für die Gegenstände Verpflegung, Einsatzmittel und Betriebsmittel können gruppenweise zusammengefasst werden.
Eine kurze Rechnungszusammenstellung ist beizulegen. Es ist dann nur mehr der gesamte Betrag für z.B. Verpflegung im Antragsformular auszuweisen.
Die Anträge auf Entschädigung für Feuerwehren sind ausschließlich mit diesen Formblättern zu stellen.
Wenn möglich bitte doppelseitig ausdrucken. (2. Seite ist nur vom LFKDO auszufüllen)
Sie werden gebeten eventuelle Ansprüche mit den erforderlichen Unterlagen (Rechnung, Zahlungsnachweis) bis spätestens 10. September 2010 dem BFKDO Hollabrunn zu übersenden.

pdf_icon Erhebungsblatt als Download

Quelle: BFKDO Hollabrunn

 

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