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Waldbrandverordnung der BH Hollabrunn

In den Waldbeständen des Verwaltungsbezirkes Hollabrunn ist aufgrund fehlender Niederschläge eine sehr starke Austrocknung, insbesondere der Streuauflagen der Waldböden eingetreten. Weiters ist vielerorts leicht entzündbarer Bestandesabraum (Zweige, Äste und Wipfelstücke) vorhanden. Die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) hat für Teile des Landes, so auch für den Bezirk Hollabrunn, bereits eine hohe Waldbrandgefahr festgestellt.

Die Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn erlässt daher nachstehende Verordnung zum Schutze der Waldbestände im Verwaltungsbezirk Hollabrunn:

In den Waldgebieten des politischen Bezirkes Hollabrunn sowie in deren Gefährdungsbe-reichen sind jegliches Feuerentzünden und Rauchen verboten.

 

pdf_icon Verordnung [PDF]

  • WaldbrandVO

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